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Wir brauchen für Tiere keine neue Moral. Wir müssen lediglich aufhören, Tiere willkürlich aus Gerichtsurteile zu strafbaren Tötungen
Border-Collie-Mischling ohne zwingenden Grund getötet Eine Hundebesitzerin ist vom Gericht zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt worden. Eine Person die den Hund kannte, erstattete Anzeige. Die Frau hatte ihren Border-Collie-Mischling "ohne vernünftigen Grund" durch einen Tierarzt töten lassen. Sie erfand Beißvorfälle als Begründung die jedoch nicht glaubhaft waren. Der Tierarzt wurde leider nicht verurteilt, obwohl er fahrlässig gehandelt hat und den Hund nur auf die Aussage der Halterin hin getötet hatte ... Weiterlesen ... www.derwesten.de
Gerichtsverfahren gegen Tierarzt wegen Tiertötung ohne vernünftigen Grund Das Amtsgericht Frankfurt beschäftigte sich 2004 mit einem Fall, in dem ein Tierarzt zwei Zirkustiger eingeschläfert hatte, weil sie nach Angaben des Halters aggressiv und damit zu einer Gefahr geworden seien. Die LBT wurde vom Gericht am 15.9.2004 als Sachverständige gehört und äußerte sich dazu, wie ein Tierarzt bei der Beurteilung der Tiere in solchen Fällen vorzugehen hat und zur Frage des vernünftigen Grundes für die Tötung. Im Ergebnis wertete das Gericht das Vorgehen des Tierarztes, der sich allein auf die Halteraussagen verlassen und sich kein eigenes qualifiziertes Urteil über das Aggressionsverhalten der Tiere gebildet hatte, als Tötung ohne vernünftigen Grund. Schließlich wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 15.000 € eingestellt.
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Magdeburger Zoodirektor wegen Tigertötung Im Fall der drei im Mai 2008 getöteten Tigerbabys hat die Staatsanwaltschaft Magdeburg Anklage gegen den Magdeburger Zoodirektor wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erhoben. Der Zoo hatte die Tigerbabys direkt nach der Geburt getötet, da sie nicht reinerbig waren. Der vom Tierschutzgesetz geforderte “vernünftige Grund” für eine Tiertötung war nicht gegeben. Das Gericht verwarnte alle Angeklagten nach § 59 StGB mit Strafvorbehalt. Es wurde eine Bewährungszeit von zwei Jahren festgesetzt sowie eine Strafe für jeden Angeklagten in Höhe von 90 Tagessätzen bestimmt. Jeder der Angeklagten hat einen Betrag an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen...
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